Öko-Hilfe2 e.V.: Gegen Systemzwänge – Für eine menschenwürdige und naturverbundene Zukunft
Jeder Schaden erzeugt ein weiteres lukratives Geschäftsfeld. Die Teilnahme an schadenschaffenden Systemen ist aber verboten und darf schon garnicht staatlich erzwungen werden! Auftrag an das Finanzamt – Öko-Hilfe2 e.V. Antrag auf Steuerfreistellung gemäß §§ 51 ff. AO sowie verfassungsrechtlicher Hinweis auf strukturelle Gemeinwohlgefährdung durch gewinnorientiertes Wirtschaftssystem Sehr geehrte Damen und Herren, der eingetragene Verein Öko-Hilfe2 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). Insbesondere widmen wir uns laut Satzung und Beschluß dem Schutz…